(...) Um im Bereich der Transparenzförderung voranzukommen haben wir beispielsweise in den beiden letzten und in dieser Legislaturperiode Gesetzesinitiativen im Bayerischen Landtag für ein Informationsfreiheitsgesetz eingebracht, die jedoch abgelehnt wurden. Solange diese Mehrheitsverhältnisse im Landtag noch existieren, versuchen wir, möglichst viele Kommunen davon zu überzeugen, eigene Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. (...)
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(...) Seit Monaten blieb uns die Koalition einen versprochenen Entwurf zum Wahlgesetz schuldig. Nun möchten Union und FDP ein Wahlrecht, dass nicht den Mehrheitswillen der Wähler im Parlament abbildet, sondern ihn durch Überhangmandate in sein Gegenteil verkehrt. Das widerspricht dem Demokratieprinzip. (...)
(...) Ebenso gilt aber, dass keine Regierungsmehrheit geben darf, die ihre Mehrheit allein auf den Sondervorteil der Überhangmandate stützt. Überhangmandate verzerren bereits heute den Wählerwillen erheblich: obwohl die CDU bei der Bundestagswahl 2009 in Baden-Württemberg rund 400.000 Stimmen verloren hat, hat sie dort zehn Mandate hinzugewonnen. Gerade bei knappen Ergebnissen verbunden mit einer sinkenden Wahlbeteiligung drohen ohne Reform des Wahlrechts in Zukunft weitere Überhangmandate. (...)
(...) Die Oppositionsfraktionen, auch DIE LINKE; haben Gesetzentwürfe vorgelegt, die es ermöglicht hätten, fristgemäß ein neues Wahlrecht zu beschließen. (...) Dahinter steckt das Ringen um eigene Vorteile, da ja bisher vor allem CDU/CSU von Überhangmandaten profitiert haben. (...)
(...) Je näher die Frist des Bundesverfassungsgerichts rückte, desto größer wurde die mediale Aufmerksamkeit. Gerade die Oppositionspolitiker haben das Urteil zum negativen Stimmgewicht genutzt, um gegen Überhangmandate zu kämpfen. Überhangmandate sind jedoch bis zu einer gewissen Höhe auch vom Bundesverfassungsgericht als zulässig erklärt worden. (...)
(...) Die Gesetzesentwürfe der Oppositionsfraktionen, die lediglich auf die Abschaffung von Überhangmandaten abzielen, verkennen das eigentliche Problem und greifen damit zu kurz. Das Bundesverfassungsgericht hat Überhangsmandate gebilligt, da es in ihnen nicht die Ursache für das sogenannte negative Stimmgewicht sieht. Eine Beseitigung der Überhangmandate erfüllt folglich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht. (...)