(...) Ich persönlich denke jedoch, dass wir mit dem Grundgesetz in seiner heutigen Form sehr gut gefahren sind. Den Übergangscharakter, der sich ja auch in seiner Bezeichnung "Grundgesetz" statt Verfassung ausdrückt, hat es längst verloren. Die fehlende Volksabstimmung, wie sie Art 146 GG vorsieht, ist ein Makel. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 10.05.2011 von Uwe Kekeritz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Marlene Rupprecht SPD
Antwort 04.05.2011 von Christian Schmidt CSU
(...) Im Übrigen gibt Art. 146 GG niemandem eine Verpflichtung auf, eine neue Verfassung anzustreben, etwa weil das Grundgesetz ohne Volksabstimmung zustande gekommen ist. Dies ist aus der Gründungs- und Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar und tadellos. (...)
Antwort 21.04.2011 von Hans-Peter Friedrich CSU
(...) Entgegen Ihrer Annahme geht es jedoch nicht darum, dem Staat anlassunabhängig eine Vielzahl von Telekommunikationsverkehrsdaten zur Verfügung zu stellen. Vielmehr sollen die Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet werden diese Daten, die sie im Übrigen weitgehend früher ohnehin zu Abrechungszwecken gespeichert haben, zu speichern. (...)
Antwort ausstehend von Winfried Kretschmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Nils Schmid SPD