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Frage von Samir A. • 08.06.2009
Frage an Karl Diller von Samir A. bezüglich Kultur
Portrait von Karl Diller
Antwort 24.06.2009 von Karl Diller SPD

(...) Bereits heute fallen gewaltverherrlichende Computerspiele unter das Verbot des § 131 StGB. Im Jahr 2003 wurde der Tatbestand des § 131 Abs.1 StGB übrigens auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert und damit das Strafrecht an dieser Stelle auch in Bezug auf Computerspiele und die dort typischen Simulationen ergänzt. (...)

Portrait von Ingo Wellenreuther
Antwort 25.06.2009 von Ingo Wellenreuther CDU

(...) Schließlich halte ich es in einer sachlichen und differenzierten Diskussion durchaus für berechtigt, darüber nachzudenken, ob sog. Killerspiele als eine von mehreren ursächlichen Faktoren angesehen werden können, die die Hemmschwelle für tatsächliche Gewalttaten möglicherweise senken können. (...)