Antwort 01.12.2021 von Arnulf Freiherr von Eyb CDU
Eine Reaktivierung des historischen Adelsrecht halte ich in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung weder für angebracht noch für unterstützenswert
Eine Reaktivierung des historischen Adelsrecht halte ich in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung weder für angebracht noch für unterstützenswert
Es besteht mehr als 100 Jahre nach Abschaffung des Adels kein Grund, hier wieder eine rechtliche Unterscheidung einzuführen
(...) die rechtliche Grundlage für das Tragen von Adelstiteln ist umstritten. (...)