Antwort 10.01.2023 von Bärbel Bas SPD
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Nordrhein-Westfalen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht sagen
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Nordrhein-Westfalen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht sagen
Für die Bezieherinnen und Bezieher von Fernwärme gilt die Fernwärmebremse innerhalb des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG).
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen-Anhalt möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der dortigen Landesregierung nicht sagen. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden.