Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Sven Lehmann
Antwort 18.06.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sollte eine dieser Bedingungen auf Sie zutreffen, können Sie mithilfe einer Erklärung gegenüber dem Standesamt Ihren Nachnamen ihrem Geschlecht anpassen (§1617f Abs. 1, 3 BGB). Falls nicht, ist eine geschlechtsspezifische Anpassung Ihres Nachnamens leider nicht möglich.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP

Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP

Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung sollen durch die allgemeine Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für alle Kinder und Ehegatten erweitert werden.

Portrait von Julia Willie Hamburg
Antwort 09.04.2024 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Leider gehören Zeugnisse mit der Schulakte zu den offiziellen Schuldokumenten, auf denen eine Namensänderung ohne erfolgten standesamtlichen Eintrag noch nicht möglich ist. Überall sonst wird dies im schulischen Kontext (i.d.R.) bereits möglich gemacht.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP

Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Das neue Namensrecht schafft neue Freiheiten.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 25.03.2024 von Marco Buschmann FDP

Der entsprechende Fachausschuss (hier der Rechtsausschuss) befasst sich mit denjenigen Entwürfen, die sein Gebiet betreffen.