Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Achim Tüttenberg
Antwort 13.09.2012 von Achim Tüttenberg SPD

(...) Da eine spezifizierte Fahrtkostenregelung in Ihrem Sinne auch nur von der Kommune und nicht per Landesverordnung geregelt werden kann, beabsichtige ich, dies im Rat der Stadt Troisdorf aufzugreifen und zu thematisieren. (...)

Nils Schmid MdB
Antwort 22.10.2012 von Nils Schmid SPD

(...) Da die Schülerzahl in den nächsten Jahren stark zurückgeht, kann bis 2020 auf 11.600 Lehrerinnen und Lehrer verzichtet werden, ohne die Unterrichtsversorgung zu verschlechtern. (Dies meinten Sie wahrscheinlich mit dem Streichen von Lehrerstellen). (...)

Portrait von Lars Holster
Antwort 01.11.2012 von Lars Holster SPD

(...) Ich möchte nun abschließend noch einige allgemeine Anmerkungen machen, die sich nicht nur auf die konkreten Probleme an Ihrer Schule vor Ort beziehen: Es gibt in der Tat keine Vorschrift, die das Verhältnis von Schülerzahl und Raumgröße regelt. Die Schulen haben die Aufgaben, die Lerngruppen geeignet zu verteilen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der gegebenen Raumverhältnisse. (...)

Portrait von Ursula von der Leyen
Antwort 04.09.2012 von Ursula von der Leyen CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.

Portrait von Stefanie von Berg
Antwort 17.08.2012 von Stefanie von Berg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) In der Tat kann man über den Sinn und Zweck von Jugendarrest im Kontext von Schwänzen trefflich streiten - weiter unten mehr dazu. (...) Kommt der Jugendliche dieser Anordnung schuldhaft nicht nach und zahlt er auch die Geldbuße nicht, so kann der Jugendrichter nach mündlicher Anhörung des Jugendlichen Jugendarrest von bis zu einer Woche Dauer verhängen, um den Jugendlichen zur Zahlung der Geldbuße oder zur Befolgung der Auflage zu veranlassen. Die Vollstreckung des Jugendarrestes lässt die Pflicht zur Zahlung der Geldbuße oder zur Befolgung der Auflagen grundsätzlich unberührt. (...) die Verhängung von Jugendarrest trifft der Jugendrichter im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit." (...)