Eine komplette Neuberechnung der individuellen Rentenansprüche und –höhen für sämtliche Bestands-Erwerbsminderungsrenten sowie die Altersrenten von ehemaligen Erwerbsminderungs-Rentner*innen nach dem aktuellen Rentenrecht würde für einen extrem hohen Personalaufwand der Rentenversicherung sorgen. Eine Auszahlung wäre dann nicht 2024 zu erreichen, sondern erst viel später
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Die individuelle Bedarfsgerechtigkeit muss gegenüber der Einfachheit eines pauschalen Zuschlags abgewogen werden
die finanziell stark sind, weniger entlastet werden sollen als diejenigen, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – z.B. auch als Pendler und Familien mit Kindern - besonders betroffen sind.
Wir haben die Kleinunternehmer nicht vergessen. Im noch bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren werden diese Fragen spätestens beantwortet werden müssen.
Wer eine geringe Rente hat und deshalb zusätzlich Grundsicherung bezieht oder Wohngeld erhält, bekommt zusätzlich die Einmalzahlungen beziehungsweise den Heizkostenzuschuss.
Auch wenn darin das Wort "Rentner:innen" nicht ausdrücklich vorkommt, so profitieren diese auch von den Entlastungen, auch von den im Rahmen des ersten Entlastungspaketes vom 23. Februar beschlossenen Maßnahmen (...).