(...) Bei 5G sprechen wir zunächst einmal „nur“ von einem neuen Mobilfunkstandard, der in unserer Betrachtung in Verbindung mit den aktuell in der Versteigerung befindlichen Frequenzen nicht mehr oder weniger gefährlich ist als die Vorläufergenerationen. Für die Abwägung eines zusätzlichen potentiellen Risikos müssen wir jedoch differenzieren. Zunächst wesentlich ist das Frequenzband, auf dem gesendet werden soll. (...)
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(...) Da 5G in deutlichen höheren Frequenzbereichen funktioniert, ist eine engere Abdeckung mit Funkmasten nötig. Dies führt zu besserem Empfang und dadurch eher zu weniger Belastung mit elektromagnetischer Strahlung durch das Mobiltelefon. (...)
(...) ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 08.09.2019, in der Sie Ihre Bedenken zum Ausbau der 5G-Mobilfunkinfrastruktur in Deutschland im Hinblick auf mögliche Folgen für Gesundheit und Umwelt äußern. (...)
(...) Die von Ihnen angeführte Quelle des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages habe ich mir an den von Ihnen markierten Stellen (Seiten 9 und 10) genau angeschaut und möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass – anders als in Ihrer Darstellung – der Wissenschaftliche Dienst die Risiken als unterschiedlich gut abgesichert einschätzt. Zwar sei eine Beeinflussung der Hirnströme nachgewiesen, jedoch besteht für die anderen Risiken, die Sie aufführen, nur begrenzte Evidenz. (...)
(...) Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen, das gilt erst einmal auch für die Standards der fünften Mobilfunkgeneration 5G (...)