(...) Ich halte Ihren Vorschlag einer starren Altersgrenze für nicht zielführend. Erstens muss das Recht auf Bildung und Weiterbildung nicht nur für Jugendliche und junge Erwachsene gelten und zweitens halte ich nichts davon, jungen Frauen und Männern quasi von Staats wegen vorzuschreiben, wie und bis wann sie ihr individuelles Lebens- und Bildungsmodell zu realisieren haben. (...)
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(...) Dieses wäre aber sachlich nicht gerechtfertigt. Zwar regelt das OEG eine besondere staatliche Einstandspflicht über die allgemeinen sozialen Sicherungssysteme hinaus für diejenigen Opfer, die der Staat mit seinen Polizeiorganen nicht vor einer vorsätzlichen Gewalttat hat schützen können. Daraus ergibt sich jedoch keine Rechtfertigung für eine Besserstellung von Gewaltopfern, die zusätzliche Ansprüche aus dem beitragsfinanzierten sozialen Sicherungssystem des SGB VII haben. (...)
(...) Ich denke, dass die Zahl der privaten Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß beschränkt bleiben sollte. Das ist auch das Ziel des geltenden Waffenrechts. (...)