(...) Den Jugendämtern kommt beim Kinderschutz eine besondere Aufgabe zu: Sie sollen Kindeswohlgefährdungen abwenden, sie sollen verhindern, dass Kinder verwahrlosen, dass die misshandelt werden. Besteht eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen – ohne eine Entscheidung des Familiengerichts abzuwarten. (...)
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(...) Sie kritisieren insbesondere, dass die Wegnahme von Kindern oft in menschenverachtender Weise erfolge und es aufgrund langer Verfahrensdauer zu einer Entfremdung der Kinder von ihren Eltern komme. Dieser Kritik an der Arbeit der Jugendämter steheJugendämterFälle, in denen Kinder zu Schaden gekommen und sogar getötet wurden, entgegen. Dem Schutz dieser Kinder muss für die Zukunft noch besser Sorge getragen werden. (...)
(...) Auf diese Weise haben wir dafür gesorgt, dass das Thema auch künftig auf der politischen Agenda stehen wird. Die Bundesregierung mBundesregierung die Ergebnisse präsentieren, um auf dieser Grundlage Handlungsvorschläge zu machen. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Grana-Behrens,
(...) ich teile Ihre Ansicht, dass beim Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, grundsätzlich beiden Elternteilen die gleichen Rechte eingeräumt werden müssen. Dieser fundamentale Grundsatz ist auch der Ausgangspunkt für unseren Antrag, den wir voraussichtlich im Januar 2012 in voller Gänze ausgearbeitet haben werden. (...)
Sehr geehrte Frau Jamborko,