(...) Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfaßt sein, wie die Bundesregierung selbst einräumt. Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. (...)
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Sehr geehrter Herr Thierolf,
(...) Das strukturelle Problem des Missbrauches dieses rechtlichen Instrumentes zur Zensur zukünftiger Regierungen der Bundesrepublik Deutschland sehe ich sehr kritisch. Ich habe aber den festen Glauben, das zukünftige Regierungen aus dieser Art von Zensur keinen Nutzen machen und sich entsprechend unserer demokratischen Tradition dem freien Meinungsaustausch der Bürgerinnen und Bürger unserer Landes widmen werden und von Einschränkung bis hin zur Zensur der Meinungsfreiheit keinen Gebrauch machen werden. Wenn man nämlich davon ausgehen würde, dann würde gar keine Gesetzgebung Sinn machen, weil sie ja missbraucht werden könnte. (...)
(...) Die Sperren sind eine Möglichkeit Einsteiger abzuschrecken, mehr nicht. Keinesfalls ist es und das darf es auch nicht sein, ein Einstieg um die Freiheit des Internets einzuschränken. (...)
(...) Auf ziemlich wundersame Weise ist hier die zweite Hälfte meines Zitates nicht zu sehen...oder sollten Sie es aus Versehen einfach weggelassen haben????? Es geht um Sperren gegen andere Inhalte im Netz. Ausdrücklich nicht um das Zugangserschwerungsgesetz. (...)