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(...) Erst wenn der Vater des Kindes feststeht und Verantwortung für das Kind übernehmen will, stellt sich die Frage nach dem gemeinsamen Sor-gerecht. Meines Erachtens ist eine gemeinsame Sorgeerklärung nach wie vor die beste Grundlage für eine vernünftige Ausübung der gemeinsamen Sorge. Nur wenn diese nicht zustande kommt, bestehen überhaupt Anlass und Berechtigung für ein Tätigwerden des Familiengerichts. (...)
Sehr geehrte Frau Ehlers,
(...) Vor allem aber: Das Kind selbst hat jetzt einen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern. Das bisher lediglich als Elternrecht ausgestaltete Umgangsrecht wird damit in erster Linie zu einem Recht des Kindes. Folgerichtig betont das Gesetz jetzt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind. (...)
(...) Natürlich habe ich nicht die Absicht, die aufgezählten Rechte der Arbeitnehmer in Frage zu stellen. Ich glaube, dass man beim Thema Pflege im Einvernehmen besser eine Lösung hinbekommt, als mit einem Rechtsanspruch - vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wir haben mit dem Gesetz jetzt die Rahmenbedingungen geschaffen, dass dies möglichst einfach geht. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne im Folgenden kurz beantworte. Vorab möchte ich jedoch noch einmal betonen, dass für mich und die CDU/CSU bei den Überlegungen zur Regelung des Sorgerechts immer das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Dem Kindeswohl würde es sicherlich am meisten dienen, wenn Vater und Mutter einen Weg finden, das Sorgerecht gemeinsamen auszuüben. (...)