Antwort 12.01.2009 von Petra Heß SPD
(...) In der Tat ist es so, dass das Kindergeld und somit auch die Kindergelderhöhung als staatliche Kinderleistung bei Hartz IV als anrechenbares Einkommen gilt. Somit kommt die Erhöhung besonders Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute. (...)