(...) beim Einsatz ‚intelligenter‘ Kameras muss genau abgewogen werden, wo und inwieweit der Mehrwert an Sicherheit die Beeinträchtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt. (...)
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(...) ich teile die Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger wie auch der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, dass mit der weiträumigen Einführung intelligenter Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennungssoftware nicht nur die Anzahl von Fehalarmen steigen wird und somit unschuldige Personen ins Visier von Fahndungen geraten, sondern dies auch einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet. Mögliche gesetzliche Regelungen müssten überdies verfassungs- und europarechtlich konform sein. (...)
Dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen oder Flughäfen stehe ich sehr kritisch gegenüber. Zum einen sehe ich in der biometrischen Gesichtserkennung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre und zum anderen birgt sie die Gefahr des Missbrauchs sensibler personenbezogener Daten. Besonders in Zeiten der Digitalisierung wird der Datenschutz immer bedeutsamer und es müssen Regelungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen gefunden werden. (...) Ich bin gegen den Einsatz einer solchen Software.
(...) Die zunehmende Gesichtserkennung im öffentlichen Raum aber steht für ein ausuferndes autoritäres Staatsverständnis, das im Rechtsstaat nichts zu suchen hat. Dass der Innenminister auch nach Berichten über die hohen Fehlerquoten und geschönte Zahlen beim Pilotprojekt für die Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz an der Ausweitung festhält, ist mehr als fragwürdig. Tatsache ist, dass die Technologie auch weiterhin nicht ausgereift ist. (...)
(...) Unter der Voraussetzung, dass es eine Stärkung der Melderegistrierung geben muss, eine bessere öffentliche Krankenhausfinanzierung, gute ärztliche Information und aus meiner Sicht auch die aktive Selbstauskunft habe ich für die Entscheidungslösung gestimmt (...)
(...) Die Bereitschaft über Organspende zu entscheiden, könnte durch die vorbelasteten Behördenerfahrungen negative Auswirkungen haben. Entweder im Sinne einer hohen Ablehnungsquote, weil Menschen sich vor Eingriffen in ihre Privatsphäre von Behördenseite aus schützen wollen. (...)