Antwort 29.07.2009 von Hartmut Schauerte CDU
(...) Das SchfHwG entspricht in seiner gültigen Fassung den EU-rechtlichen Vorgaben. Für den Bereich der nichthoheitlichen Schornsteinfegertätigkeit wird schrittweise ein wettbewerblicher Rahmen geschaffen. Bestimmte hoheitliche Aufgaben (z.B. die Bauabnahme für Feuerstätten) werden auch zukünftig bei den Schornsteinfegern verbleiben, um Sicherheit und Qualität zu sichern. (...)