(...) Das Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien, zielt lediglich darauf ab Menschen mit einer anderen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu schützen. (...)
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(...) Wir gehen als Bundestag mit dem jüngst beschlossenen Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen gegen diese Handlungen vor! (...)
(...) Homosexualität ist keine Krankheit, schon der Begriff Therapie ist hier irreführend. (...)
Auch jedes Werben, Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien ist untersagt und strafrechtlich sanktioniert.
(...) Entgegen Ihrer Ausführungen handelt es sich hierbei jedoch um ein Gesetz, das sich auf Therapien gegen Homosexualität bezieht. (...)
Zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Scharlatanerie mit dem schärfsten Schwert des Rechtsstaates begegnet werden musste, nämlich mit einem strafrechtlichen Verbot. Das ist nun gelungen und das Gesetz wurde am 7. Mai vom Deutschen Bundestag verabschiedet.