Antwort 10.04.2007 von Ruprecht Polenz CDU
(...) wir bleiben unterschiedlicher Auffassung. Nur zur Klarstellung: "VerfassungsFEINDLICHKEIT" setzt Vorsatz voraus. Kein Abgeordneter wird in dieser Absicht einem Gesetz zustimmen. (...)
(...) wir bleiben unterschiedlicher Auffassung. Nur zur Klarstellung: "VerfassungsFEINDLICHKEIT" setzt Vorsatz voraus. Kein Abgeordneter wird in dieser Absicht einem Gesetz zustimmen. (...)
(...) Sollte sich das Bundesverfassungsgericht, wovon ich nicht ausgehe, bei einer eventuell anstehenden Entscheidung gegen die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetztes entscheiden, muss das Gesetz selbstverständlich entsprechend geändert werden. (...)
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Willfried Maier (GAL) vom 30.03.07
und Antwort des Senats
Betr.: Denkmalschutz mit Abrissbirne?