(...) Bislang war das Bundeskriminalamt (BKA) nur für die Strafverfolgung zuständig. (...) Deshalb wurde durch eine Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusreform, die Möglichkeit eröffnet, dem BKA operative Zuständigkeiten zur Abwehr des Terrorismus einzuräumen. (...)
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(...) eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Deutschland eine Freiheitsstrafe auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 15 Jahre. Eine "echte" lebenslange Freiheitsstrafe, also eine Inhaftierung bis zum Lebensende, ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil sie gegen die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip verstößt. (...)
Sehr geehrter Herr Jessen,
(...) 16/10851) umfassend zum Ausdruck gebracht. Insbesondere wurde von uns der unzureichende Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung kritisiert. Die unantastbare Würde des Menschen gebietet es, dass es einen absolut geschützten Bereich geben muss, der frei von staatlicher Einsichtnahme bleibt. (...)
Sehr geehrter Herr Gruner,
jede E-Mail an mich wird von mir oder einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin
gelesen. Ihre Anregungen und Hinweise erreichen mich also in jedem Fall.