Antwort 16.02.2017 von Birgit Collin-Langen CDU
(...) Das System ist zudem transparent (Dokumente und Sitzungen sind öffentlich ...) und die Richter unterliegen einem Verhaltenskodex. Neben der sehr engen und klaren Definition der Investitionsstandards steht es laut CETA den Vertragsparteien zu, sich auf verbindliche Auslegungen des Abkommens im Bereich der Investitionen zu einigen, woran dann das Schiedsgericht gebunden ist. Dies verhindert ebenfalls Möglichkeiten eine „Klageindustrie“ zu schaffen. (...)