Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Marino Freistedt
Antwort 03.05.2010 von Marino Freistedt CDU

(...) eine Änderung des § 45 des Schulgesetzes ist aus juristischer Sicht nicht erforderlich, da jüngeres Recht älteres bricht. Eine Änderung wäre daher lediglich aus kosmetische Gesichtsgründen zu überdenken. (...)

Portrait von Wolfgang Exler
Antwort 20.03.2010 von Wolfgang Exler CDU

(...) ich freue mich, dass sie auf dem Weg sind, ihr Abitur zu machen und wünsche Ihnen weiter viel Erfolg. Die Landesregierung NRW hat sich zur Problematik 2013 schon reiflich Gedanken gemacht und Lösungen erarbeitet. Um ihnen hier mit Informationen sachdienlich zu sein, habe ich ihnen eine umfangreichende Information beigefügt. (...)

Portrait von Gisela Hinnemann
Antwort 19.03.2010 von Gisela Hinnemann CDU

(...) die CDU im Land Nordrhein-Westfalen steht fest zu dem dreigliedrigen Schulsystem aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium. (...)

Portrait von Maria Böhmer
Antwort 13.04.2010 von Maria Böhmer CDU

(...) die Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen zu erweitern und zu verbessern ist ein vorrangiges integrationspolitisches Ziel. Dies ist notwendig, da die Nichtanerkennung beruflicher Qualifikationen einerseits individuell die Aufnahme einer dem Bildungsstand entsprechenden Erwerbstätigkeit erschwert bzw. gar verhindert und andererseits ein volkswirtschaftlicher Nachteil in Form von ungenutzten Qualifikationsressourcen entsteht. (...)

Portrait von Alexander Dobrindt
Antwort 26.04.2010 von Alexander Dobrindt CSU

(...) Die ordinäre Zuständigkeit bei dieser Angelegenheit liegt für Sie beim Landratsamt Landsberg am Lech. Gesetzlich ist der Sachverhalt wie folgt benannt: Nach § 2 (4) S. 3 der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) kann die Beförderung zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule ganz oder teilweise nur vom Landkreis übernommen werden, wenn der Aufwand die Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Details entnehmen Sie der genannten SchBefV oder erfragen sie direkt beim Landratsamt. (...)