(...) eine Änderung des § 45 des Schulgesetzes ist aus juristischer Sicht nicht erforderlich, da jüngeres Recht älteres bricht. Eine Änderung wäre daher lediglich aus kosmetische Gesichtsgründen zu überdenken. (...)
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(...) ich freue mich, dass sie auf dem Weg sind, ihr Abitur zu machen und wünsche Ihnen weiter viel Erfolg. Die Landesregierung NRW hat sich zur Problematik 2013 schon reiflich Gedanken gemacht und Lösungen erarbeitet. Um ihnen hier mit Informationen sachdienlich zu sein, habe ich ihnen eine umfangreichende Information beigefügt. (...)
(...) die CDU im Land Nordrhein-Westfalen steht fest zu dem dreigliedrigen Schulsystem aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium. (...)
(...) die Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen zu erweitern und zu verbessern ist ein vorrangiges integrationspolitisches Ziel. Dies ist notwendig, da die Nichtanerkennung beruflicher Qualifikationen einerseits individuell die Aufnahme einer dem Bildungsstand entsprechenden Erwerbstätigkeit erschwert bzw. gar verhindert und andererseits ein volkswirtschaftlicher Nachteil in Form von ungenutzten Qualifikationsressourcen entsteht. (...)
(...) Die ordinäre Zuständigkeit bei dieser Angelegenheit liegt für Sie beim Landratsamt Landsberg am Lech. Gesetzlich ist der Sachverhalt wie folgt benannt: Nach § 2 (4) S. 3 der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) kann die Beförderung zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule ganz oder teilweise nur vom Landkreis übernommen werden, wenn der Aufwand die Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Details entnehmen Sie der genannten SchBefV oder erfragen sie direkt beim Landratsamt. (...)
Sehr geehrter Herr Köhler,