(...) Die Verschiebung des Stichtages hat nach Ansicht von Experten keinerlei Auswirkungen auf das deutsche Embryonenschutzgesetz mit seinem hohen Schutzstandard. Auch sind keine negativen Auswirkungen der Stichtagsverschiebung auf die Förderung der Forschung mit adulten Stammzellen zu erwarten. (...)
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(...) Diese war als Teil II im gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa enthalten. Der Text der Grundrechtecharta ist allerdings nicht mehr explizit Teil des Vertrags von Lissabon, durch einen Verweis in Artikel 6 erlangt die Charta aber Rechtsverbindlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten. Artikel 2, Absatz 1 der Grundrechtecharta garantiert dabei das Recht auf Leben, Artikel 2, Absatz 2 bestimmt ausdrücklich die Abschaffung der Todesstrafe ("Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden"). (...)
(...) Die Bürgerinnen und Bürger werden verstärkt in die Politikgestaltung auf europäischer Ebene einbezogen. Mit dem Vertrag von Lissabon wird ein Europäisches Bürgerbegehren eingeführt. Wenn mehr als eine Million Bürger in einer relevanten Zahl von Mitgliedstaaten eine Forderung aufstellen, muss dieses Bürgeranliegen auf die Agenda der Europäischen Institutionen kommen. (...)