(...) Ich habe selbst in der Schule erlebt, wie einseitig und gesellschaftsspalterisch Religionsunterricht sein kann. Damals ging es nicht um die Abgrenzung vom Islam, sondern um die von den "ungläubigen Evangelischen". (...)
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(...) Fatwas von religiösen Gelehrten oder Führern, mögen für ihre Anhänger bindend sein, sind aber letzten Endes politische Bekundungen religiöser Natur. Werden Rechte anderer durch sie tangiert oder widersprechen die Handlungsempfehlungen den Werten unserer Verfassung, dürfen sie nicht befolgt werden. (...)
(...) Sofern ein solches Interesse glaubhaft gemacht wird, liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, die beantragte Akteneinsicht zu gewähren oder zu verweigern. Bei der Ausübung dieses Ermessens hat das Gericht mehrere Faktoren zu berücksichtigen, unter anderem, welche Ziele der Antragsteller mit der Akteneinsicht verfolgt, ob dem Antragsteller bereits früher Akteneinsicht gewährt wurde und ob das Interesse des Betroffenen an der Geheimhaltung gewichtiger erscheint als das Interesse an der Akteneinsicht. (...)
(...) Dies hat sich in den letzten Monaten auch sehr positiv entwickelt. In den Wahlkämpfen des Jahres 2009 werden wir auch sehr deutlich unserer Positionen gegenüber den anderen Parteien verdeutlichen und die Interessen der Beschäftigten, der Rentner und der Arbeitslosen vertreten. (...)
(...) ich denke, Ihre Antwort im März bereits eingehend beantwortet zu haben. Tenor meiner Aussage war die grundsätzliche Kompromissbereitschaft innerhalb einer Koalition, die es nun einmal einzugehen gilt. Im Übrigen hat Frau Merkel meiner Ansicht nach, um Ihre Frage konkret zu beantworten, nicht die Unwahrheit gesagt. (...)