Sehr geehrter Herr Helmreich,
ich bedanke mich recht herzlich für Ihr Interesse am Prozess der Europäischen Integration.
Sehr geehrter Herr Helmreich,
ich bedanke mich recht herzlich für Ihr Interesse am Prozess der Europäischen Integration.
(...) Allerdings bedeutet dies nicht wie von Ihnen befürchtet einen Rückschritt hinter die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie der Menschenwürde des Einzelnen, da der Vertrag von Lissabon keineswegs die bestehenden nationalen Verfassungsregeln ersetzt - diese behalten natürlich ihre Gültigkeit. Mit dem Vertrag von Lissabon werden von Seiten der EU vielmehr die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten dort ergänzt, wo die einzelnen Länder alleine ihre Ziele nicht realisieren können. Außerdem sind auch nur die europäischen Institutionen und Agenturen daran gehalten, die in der Grundrechtecharta festgeschriebenen Rechte zu achten, wobei der Europäische Gerichtshof für die Einhaltung der Charta Sorge trägt. (...)
(...) Danach ist ein gemäß Grundgesetz "aus der Mitte des Bundestages" einbebrachter Gesetzentwurf durch eine Fraktion dieses Bundestages oder aber durch Abgeordnete des Bundestages mindestens in Fraktionsstärke einzubringen. Als einzelne Abgeordnete könnte ich, auch als Drogenbeauftragte der Bundesregierung, somit entgegen Ihrer Annahme keinen Gesetzentwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes einbringen. (...)
(...) Im übrigen ist bei den Instrumentarien von direkter Demokratie nicht zwangsweise eine Mehrheit der Bürger erforderlich. Die Landesregelungen bestimmen häufig, dass ein durch direkte Demokratie angestrebtes Gesetz angenommen ist, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen dem Gesetzentwurf zustimmt und mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt hat. Dies bedeutet aber nicht unbedingt eine Mehrheit des Volkes. (...)