Sehr geehrter Herr Pahl,
Sie unterstellen, daß ich den Vertrag von Lissabon weder gelesen noch verstanden habe. Warum erwarten Sie dann von mir eine Antwort?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Pahl,
Sie unterstellen, daß ich den Vertrag von Lissabon weder gelesen noch verstanden habe. Warum erwarten Sie dann von mir eine Antwort?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
(...) Diese werden allerdings nicht immer treffend in den Gesamtzusammenhang eingeordnet und enthalten nicht belegte Mutmaßungen. Der Bewertungsteil der Studie umfasst Handlungsempfehlungen zu den Bereichen Gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage, Maßnahmen zur OK-Bekämpfung, Kohärenz internationaler SSR-Aktivitäten und Nationale Interessen und Optionen. Die Handlungsempfehlungen enthalten interessante Anregungen, wie SSR ressortübergreifend besser koordiniert und durchgeführt werden könnte. (...)
(...) Deutschland und die EU haben kein Interesse an einer Gefährdung des Friedens in Europa oder irgendwo sonst auf der Welt. Im Gegenteil: Ziel nicht nur der Sozialdemokratie ist es nach wie vor, den Frieden in Europa und der Welt zu fördern. (...)
(...) Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf verweisen, dass der europäische Verfassungsvertrag von allen 25 Mitgliedsstaaten nach den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert werden muss, jeder der 25 Staaten kann somit die Ratifizierung blockieren. Ein europaweites Referendum ist im europäischen Recht nicht vorgesehen, das Grundgesetz der Bundesrepublik sieht für Fragen der europäischen Integration keine Volksabstimmungen vor. Nach Artikel 23 und 79 GG entscheiden Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit über Annahme oder Ablehnung des EU-Verfassungsvertrages. (...)
(...) Sie fragen weiterhin, warum es kein europaweites Referendum gibt. Eine solche Form der direkten Demokratie ist in Europa zurzeit nicht konsensfähig. Jedoch schafft der Vertrag von Lissabon erstmals die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens. (...)