(...) So konzentrierte sich bis 2004/2005 die sozialpolitische öffentliche Debatte darauf, wie Arbeitslose mit geringer Qualifikation an den Arbeitsprozess herangeführt werden können, damals kamen insbesondere Vorschläge zu verschiedenen Kombi-Lohn-Modellen auf, die aus der Überlegung entstanden waren, dass es besser sei, wenig Arbeit oder Arbeit in einem einfachen Arbeitssegment zu haben und ergänzende öffentliche Leistungen zu empfangen, als überhaupt keine Arbeit. Nachdem diese Vorstellungen Wirkungen gezeigt haben, werden nun aber solche Tätigkeiten als "Hartz-IV-Aufstocker" diskreditiert und über die Forderung nach flächendeckenden Mindestlöhnen das Risiko eingegangen, die erzielten Effekte einschließlich der sanierten Finanzen der Bundesagentur für Arbeit und der abgesenkten Beiträge für die Arbeitslosenversicherung wieder zunichte zu machen. (...)
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(...) Gerade in jüngster Zeit zeigt sich, dass Ältere wieder bessere Chancen am Arbeitsmarkt haben, auch die inflationäre Ausweitung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, wie beispielsweise der zahlreichen wirkungslosen Kombilohnmodelle, lässt keine klare Linie erkennen und hat mit Reformpolitik nichts zu tun. Auf wirklich notwendige strukturell wirkende Reformen, dazu gehört auch die Einführung von Mindestlöhnen, kann sich die große Koalition nicht verständigen. Die von einer großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung befürworteten Mindestlöhne sind bei unseren europäischen Nachbarn lange Gesetz. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in einem Telefonat mit Herrn Lenfers die aufgeworfenen Fragen besprochen. Herr Lenfers war mit meiner Stellungnahme zu den "Vorwürfen" des Alt-Bundespräsidenten, Prof. Herzog, einverstanden.
(...) Vertrag von Lissabon hin oder her: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 wird noch viele, viele, viele Jahre gelten. (...)
(...) Was ich tue oder unterlasse, verantworte ich, und zwar mit meiner politischen Existenz. So ist das in einer parlamentarischen Demokratie. (...)
(...) Da ich als Mitglied des Präsidiums des Grundrechtekonvents maßgeblich an der Entwicklung und Ausformulierung der Europäischen Grundrechte beteiligt war, kann ich Ihnen authentisch bestätigen, dass die Todesstrafe innerhalb der EU endgültig abgeschafft ist. Artikel 2, Absatz 2 der Europäischen Grundrechtecharta garantiert die Abschaffung der Todesstrafe. Der Wortlaut des Artikels lautet: "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden". (...)