Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

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Frage von Tobias K. • 27.10.2008
Frage an Hans-Peter Uhl von Tobias K. bezüglich Recht
Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort 03.11.2008 von Hans-Peter Uhl CSU

(...) Es gehört nämlich nicht zu den Verpflichtungen der Vertragsstaaten, Kindern, die unbegleitet einreisen wollen, um die Rechtsstellung eines Flüchtlings zu begehren, die Einreise zu erleichtern oder zu ermöglichen. Derartiges ist der Kinderrechtskonvention nicht zu entnehmen. Dies hat die Bundesrepublik Deutschland mit der obigen Erklärung verdeutlicht. (...)

Portrait von Heidemarie Wieczorek-Zeul
Antwort 21.11.2008 von Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD

(...) Viele davon ohne Adresse und damit auch ohne bürgerliche Rechte und ohne Zugang zu Wahlen. Es bleibt eine Aufgabe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, daran mitzuwirken, Strukturen zu verändern, um diese Menschen und vor allem ihre Kinder aus der Armut zu befreien und ihnen Zukunftsperspektiven zu schaffen. Daneben gilt es, auch benachteiligte Bevölkerungsgruppen wie die Adivasi und Dalit, die bislang weitgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen sind, an Entwicklung teilhaben zu lassen. (...)

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort 01.12.2008 von Brigitte Zypries SPD

(...) Diese Befugnis lief jedoch in zunehmendem Maße leer, da die Telekommunikationsunternehmen diese Daten aufgrund der Verbreitung von Pauschaltarifen (Flatrates) für Abrechnungszwecke nicht mehr benötigten und deswegen auch nicht speicherten. Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung stellt damit die Verfügbarkeit der für eine effektive Verfolgung unverzichtbaren Daten sicher. Sie umfasst keineswegs Daten über den Inhalt der Kommunikation oder Angaben über aufgerufene Internetseiten. (...)

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort 05.11.2008 von Brigitte Zypries SPD

(...) das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, dass die Übermittlung der aufgrund der so genannten Vorratsdatenspeicherung (§ 113a Telekommunikationsgesetz, TKG) gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten durch die Telekommunikationsunternehmen an die Strafverfolgungsbehörden uneingeschränkt nur zur Verfolgung von schweren, im Katalog des § 100a Strafprozessordnung (StPO) genannten Straftaten zulässig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat aber keine Einschränkungen für den Fall gemacht, dass die Vorratsdaten nur unternehmensintern verwendet werden, um eine so genannte Bestandsdatenauskunft nach § 113 TKG erteilen zu können. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn der hinter einer bereits bekannten dynamischen IP-Adresse stehende Anschlussinhaber ermittelt werden soll. (...)