(...) Nach den Gründen des Ausschlusses müssen Sie den Bundestagspräsident fragen, weil er allein entschieden hat. Er hat am vergangen Freitag die Abgeordneten der Linken von der Teilnahme an der Sitzung des Bundestages wohl wegen "gröblicher Verletzung der Ordnung" ausgeschlossen. Das wäre nach § 38 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages möglich, wenn eine "gröbliche Verletzung der Ordnung" anzunehmen ist. (...)
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(...) Ich bin absolut für das Recht auf Selbstverteidigung und das Widerstandsrecht gegen Fremdherrschaft, wie es auch in der UNO-Charta vorgesehen ist. Das schließt auch das Recht auf Widerstand gegen deutsche Besatzungssoldaten mit ein. (...)
(...) Nun aber zu Ihrer Frage. Dass die Bundesrepublik weltweit zu den Spitzreitern bei Rüstungsexporten gehört und durch ihre Exporte in Krisenregionen daran mitbeteiligt ist, Konflikte zu verschärfen, darf nicht so bleiben. Die LINKE setzt sich deshalb für radikale Abrüstung und für den Stopp von Rüstungsexporten ein. (...)
(...) Wir müssen eine Debatte um die Ausrüstung der Truppe führen. Unsere Soldaten dürfen nicht weiter ohne Luftunterstützung in schwierige Patrouillen geschickt werden. (...)
(...) Die CO-Pipeline darf nie in Betrieb gehen. Derartige hochgiftige Stoffe müssen dort produziert und verarbeitet werden, wo sie beherrschbar sind, und nicht entlang von Kindergärten, Schulen und Wohngebieten durch Pipelines geleitet werden. (...)
(...) ich nehme die Sorgen der Bürger sehr ernst. Ob die CO-Pipeline in Betrieb geht, wird allerdings durch die Gerichte entschieden werden. Das entspricht unserem auf Gewaltenteilung basierenden Rechtsstaat und dient gerade dem Schutz des Bürgers. (...)