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(...) Beim Landeserziehungsgeld werden Zwillingsgeburten nicht benachteiligt, im Gegenteil. Bei Zwillingsgeburten wird auch für das erste Kind das Landeserziehungsgeld für zwölf Monate und der Höchstbetrag von 200 € anstelle von 150 € gewährt." (...)
(...) Da sie mich nach meiner Meinung gefragt haben, sage ich Ihnen ganz klar: Zwillinge sind für mich auch beim Landeserziehungsgeld zu behandeln wie zwei Kinder. Wie Sie als Eltern tagtäglich erfahren, ist es für Ihre Ausgaben für Ihre Kinder unerheblich, ob sie als Zwillinge gleichzeitig oder nacheinander geboren wurden. (...)
Sehr geehrte Frau Alexandra Risch,
Hallo Frau Enrike Albers,