(...) Haben Sie schon einmal vom finalen Rettungsschuß der Polizei gehört. Das ist alles auch nach europäischem Recht erlaubt und hat mit der Todesstrafe nichts, nichts, wirklich nichts zu tun. (...)
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(...) Bei einem Mofa-Fahrer müßte man dagegen unterstellen, daß jemand, der ein zulassungsfreies Kraftfahrzeug führt, auch ein größeres Kraftfahrzeug sicher führen und die Straßenverkehrsregeln schon kennen werde. (...)
(...) Artikel 2 Absatz 1 der EU-Grundrechtecharta legt dabei eindeutig fest, dass in den Vertragsstaaten niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf. Diese Regelung entspricht dem Artikel 102 Grundgesetz: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Lediglich in den Erläuterungen des Konvents zum Text der EU-Grundrechtscharta, denen keine rechtlich bindende Qualität zukommt, werden mögliche Formen der Abweichung vom Verbot der Todesstrafe erwogen. Diesen wohnt jedoch kein Aufruf zur Wiedereinführung der Todesstrafe inne. (...)
Sehr geehrter Herr Lerch,
(...) Die frühzeitige Einschaltung der Familiengerichte, die anders als Jugendämter verpflichtend auf die Eltern einwirken können, kann dazu ganz wesentlich beitragen, ich möchte Ihnen Ihre Sorge nehmen, dass Eltern dadurch "entmündigt" werden. Uns als Union ist es sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass in den allermeisten Fällen die Eltern ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen und die Kinder liebevoll betreuen und versorgen, dabei soll es auch bleiben. (...)
Sehr geehrter Herr Rosch,