(...) konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat, die mittels Telekommunikation begangen wurde; keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung; Richtervorbehalt) geknüpft. Von einer Überwachung von 80 Millionen Menschen kann also keine Rede sein, denn auf die Vorratsdatenspeicherung wird nur mit richterlichem Beschluss bei einem konkreten Tatverdacht zurückgegriffen. (...)
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(...) Diese Spenden leiste ich aus Überzeugung und ausdrücklich nicht als Teil meiner Öffentlichkeitsarbeit. Im Gegenteil finde ich es sehr befremdlich, sich selbst für Spenden an wohltätige Zwecke zu feiern oder dies zu politischen Zwecken zu nutzen. Vor diesem Hintergrund beteilige ich mich an PR-Aktionen -wie der von ihnen angesprochenen der Linksfraktion- nicht und tätige meine Spenden ohne öffentliche Erklärungen. (...)
(...) Da weder Richter noch Oberbürgermeister Wahlkreise haben, in denen Sie Büros unterhalten müssen, benötigen Sie dementsprechend auch keine Kostenpauschale. (...) Insofern ist ein Vergleich mit den Regelungen für Abgeordnete nicht sinnvoll. (...)
(...) Ein/eine Bundestagsabgeordnete hat keinen Anspruch auf Personal des Bundestages, im Gegensatz zu Richtern oder Bürgermeistern, den Angestellte oder Beamte laut Stellenplänen selbstverständlich zur Verfügung stehen. Die Pauschale für direkt vom MdB angestellte Mitarbeiter beträgt monatlich 13.660 Euro. Die Summe wird nicht an die Abgeordneten zur freien Verfügung ausgezahlt, sondern die Personalabteilung der Bundestagsverwaltung übernimmt die finanzielle Personalbetreuung. (...)
(...) Selbstverständlich werden alle an mich gerichteten Fragen von mir selbst beantwortet. Politik ist in jeder Hinsicht Teamarbeit, deswegen werden die entsprechenden Antworten soweit mir bekannt von dem jeweiligen Abgeordneten selbst, jedoch nach Abstimmung und Meinungsbildung mit den Fraktionskollegen und den Facharbeitsgruppen, verfasst. Dadurch ist es nicht verwunderlich, dass sich Antworten auch in gewisser Weise ähneln können. (...)
(...) Ich persönlich bin der Auffassung, dass das „Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ in Übereinstimmung mit unserem Grundgesetz steht. Mir ist bewusst, dass dies umstritten ist. (...)