Sehr geehrter Herr Ockenfels,
der Hintergrund Ihrer Frage ist mir klar.
Beste Grüße
Andrea Nahles
Sehr geehrter Herr Ockenfels,
der Hintergrund Ihrer Frage ist mir klar.
Beste Grüße
Andrea Nahles
Sehr geehrter Herr Meyer,
(...) Ich stimme Ihnen in vielem zu. Vor allem bin ich dafür, dass es hinsichtlich der Kaufkraftentwicklung eine automatische Regelung zur Anpassung des Existenzminimums, der Armutsgrenze und der Pfändungsgrenze geben muss. Die Vergleichbarkeit ist schwer und kann nur durch wissenschaftliche Einrichtungen erfolgen, schon deshalb, weil die Preisunterschiede, die Unterschiede in Sozialabgaben und Steuern, etc. (...)
(...) Ihnen wurde daher empfohlen, bis zum Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründungen und ihrer Bewertung durch das BMAS der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts nicht zu folgen. Grund dafür war unter anderem, dass nach Auffassung des BMAS die Umsetzung der Urteile zu einer verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden und vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollten Besserstellung von haushaltsangehörigen Personen gegenüber Ehepartnern führen würde. (...)
(...) die Urteile des Bundessozialgerichts und die "rechtliche Stellungnahme" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind uns bekannt. Ich teile die Auffassung des Bundessozialgerichts, dass volljährigen Menschen im SGB XII bei Bedürftigkeit der volle Regelbedarf zusteht, auch wenn sie mit anderen Erwachsenen zusammenleben, denen gegenüber keine Einstandswillen unterstellt wird. Diese Auslegung der geltenden Rechtslage wird leider vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestritten. (...)