(...) Das wird z.B. beim Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst, beim Gewaltschutzgesetz oder an den rot-grünen Maßnahmen in der Familienpolitik deutlich; Maßnahmen, die die Modernisierung unserer Gesellschaft in den vergangenen Jahren begleitet und unterstützt haben. Doch noch immer gibt es deutliche Defizite, denken Sie nur an das verstaubte Frauenbild einiger Konservativer, an das gravierende Lohngefälle zwischen Frauen und Männern, aber auch an die Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen von Wirtschaft und Hochschule. In der Politik begannen die Grünen mit der Frauenquote aktive Gleichstellungspolitik, die teilweise, wenngleich selten überzeugend, auch von anderen Parteien übernommen wurde. (...)
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(...) Noch ein Hinweis: Sie sprechen in Ihrer Antwort Gewissen und Fraktionszwang an. Zur Gewissensabwägung gehört allerdings auch, ernsthaft zu prüfen, ob und welche technischen Mittel zur effektiveren Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden können und auf gesetzlicher Grundlage eingesetzt werden sollen. Dieses ist ein Abwägungsprozess, der im vorliegenden Fall vorantwortungsbewusst durchgeführt wurde. (...)
(...) Die Union ist auf Bundesebene, und zwar nur auf Bundesebene, gegen diese Vorstellungen. (...) Direkte Demokratie ist nicht, auch nicht vorübergehend, durch Meinungsumfragen zu ersetzen. (...)
(...) Hierbei würden nur noch 85 der 12.000 angeschafften Stifte zum Einsatz kommen. Gleichzeitg wäre die wissenschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse bei Null, da wir keine Innentäterszenarien realistisch abbilden könnten, noch eine hinreiche flächendeckende Anwendungen des Wahlstiftsystems hätten. Nicht einmal der Effekt einer Anwendung durch den Wähler wäre gegeben, da wir nur wenige Wahlberechtigte in den Konakt mit dem Stift bringen würden. (...)
(...) Meine Wohnung in Berlin und mein Pkw im Wahlkreis wären vermutlich teurer, wenn der Staat Wohnung und Pkw direkt bezahlen würde. Die Kostenpauschale zwingt mich zur Sparsamkeit. Aber nochmals: Ich hätte kein Problem mit einem Einzelnachweis. (...)
(...) Die Entscheidung BVerfGE 100, S. 313 ff. hat mit der Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun. Der Staat hat keinen Zugriff auf die bei privaten Unternehmen aufbewahrten Verbindungsdaten, es sei denn, es sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugriff in einem konkreten Einzelfall gegeben. (...)