(...) konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat, die mittels Telekommunikation begangen wurde; keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung; Richtervorbehalt) geknüpft. Eine anderweitige Verwendung dieser Daten ist nur zu Zwecken der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit möglich, wenn dies gesetzlich unter Beachtung der Verwendungsbeschränkungen im Telekommunikationsgesetz festgelegt ist. Eine Verwendung beispielsweise zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nicht zulässig. (...)
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(...) Gespeicherte Daten werden nur dann genutzt, wenn andere Mittel und Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei nicht ausreichen, um Attentatspläne offenzulegen und die Hintermänner zu identifizieren. Die Vorratsdatenspeicherung soll nicht zum „gläsernen Bürger“ führen. Sie dient nicht zur Überwachung unbescholtener Bürger. (...)
(...) ein beschlagnahmter PC, der vor Ort von Hand mitgenommen wird, hat nichts mit Onlinedurchsuchung und nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun. Auf diesen Tatbestand greifen die bekannten und bewährten Mittel der Strafverfolgung, im Übrigen muss auch hier eine richterliche Anordnung vorliegen. (...)
Sehr geehrter Herr Händel,
da ich weder Jurist noch Rechtspolitiker bin, habe ich Ihre Anfrage zur Prüfung an die zuständigen Fachleute weitergeleitet. Sofern mir eine Einschätzung vorliegt, werde ich diese Antwort aktualisieren.
(...) dass unter Berücksichtigung steigender Beiträge und der Inflationsrate sie real von Jahr zu Jahr weniger finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. In eine solche Situation mag alles mögliche passen aber nicht eine Selbstbedienung durch Diätenerhöhung. Deshalb habe ich sie abgelehnt. (...)

(...) Ihr Vorschlag, Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten auf die Diäten anzurechnen, klingt sehr naheliegend, ist jedoch rechtssystematisch nicht möglich. Als Selbständiger resp.Freiberufler wäre es auch Ihnen möglich mehreren Erwerbstätigkeiten nachzugehen, ohne dass diese gegeneinander aufgerechnet würden. (...)