Antwort 31.05.2022 von Daniel Freund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die bittere Pille des Kompromisses bei der Wahlrechtsreform ist die Einführung einer Sperrklausel von 3,5 Prozent.
Die bittere Pille des Kompromisses bei der Wahlrechtsreform ist die Einführung einer Sperrklausel von 3,5 Prozent.
Ein Grundmaß an Fachkompetenz muss vorhanden sein, um Entwicklung beurteilen, mitgestalten und gemeinwohlorientierte Entscheidungen treffen zu können.

Es gibt keine Regelungen, die früheren Regierungsmitgliedern die Übernahme von parlamentarischen Funktionen – wie z.B. den Ausschussvorsitz - untersagen.
Einen Tipp kann man da wohl niemandem geben: aber am besten gar nicht zuhören, wenn geschrieen wird.