(...) Ich bin in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt worden. Ich bin Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur meinem Gewissen unterworfen. Wenn Sie das nicht glauben, lesen Sie bitte Art.38 des Grundgesetzes. (...)
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(...) Die Schwerpunkte dabei sind folgende: Die Verfahrensrechte aller Beteiligten werden weiterhin gewährleistet. Ebenso bleiben die Strafzumessungsgrundsätze nach dem Strafgesetzbuch unangetastet - das heißt insbesondere: Einen "Handel mit der Gerechtigkeit" wird und kann es nicht geben. Und das Gericht bleibt natürlich weiterhin verpflichtet, von Amts wegen die Wahrheit zu erforschen bis sie zu seiner Überzeugung feststeht. (...)
(...) Und ob eine Abstimmung eine Gewissensfrage ist, kann nur jeder einzelne Abgeordnete für sich entscheiden, das ist nämlich das vertrackte an diesem Gewissen. Kurz: nein, die Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung war nicht "frei" gegeben, nein, ich erwarte keine Repressalien und dass ich mich für ein abweichendes Stimmverhalten rechtfertige ist selbstverständlich, das habe ich wie gesagt mit dem Eintritt in die Fraktion als Geschäftsgrundlage anerkannt und erwarte dies ja auch von den Kolleginnen und Kollegen. (...)
(...) Viele der beschriebenen Daten können (und werden in vielen Fällen) schon nach geltendem Recht von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen 3 und 6 Monaten gespeichert. Neu ist, dass die Unternehmen künftig nicht nur speichern *dürfen*, sondern entsprechend der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate speichern *müssen*, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist. (...)
Sehr geehrter Herr Palme,