(...) Die künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Zu den Telekommunikations-Verkehrsdaten gehören neben den Daten über die Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Dabei speichert das Telekommunikationsunternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail Versendung, nicht hingegen, welche Internet-Seiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte. (...)
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(...) In Anbetracht der Tatsache, dass das Parlament und die Regierung nur funktionsfähig sind, wenn demokratischen Mehrheitsentscheidungen der Fraktionen ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen von den Abgeordneten missachtet werden, habe ich mich gegen eine Ablehnung des Entwurfs entschieden. Wichtig ist, dass die Hürden so hoch gesetzt wurden, dass die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger nicht ohne weiteres von staatlichen Institutionen eingesehen werden können. So wichtig Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung sind, sie dürfen den freiheitlichen Rechtstaat nicht untergraben. (...)
(...) Selbstverständlich beschließt der Deutsche Bundestag keine Gesetze, von denen er weiß, dass sie sicher ganz oder in Teilen verfassungswidrig sind. (...) Ich gehe davon aus, dass eine zeitnahe Überprüfung erfolgt. (...)
(...) Der Umgang Microsofts mit privaten Daten ist gerade aufgrund der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens äußerst kritisch und wird daher bereits jetzt von verschiedenen Stellen wie der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt und den Datenschutzbeauftragen des Bundes und der Länder beobachtet. Das von Ihnen angesprochene Problem unfreiwilliger Updates führte zu Recht zu einem merklichen Protest von Seiten der Kundinnen und Kunden, auf den Microsoft mit der Zusage reagierte, den Schutz und die Rechte seiner Kundinnen und Kunden zukünftig stärker zu beachten. (...)
Sehr geehrter Herr Schmidt,
(...) Auch ich hege einen Restzweifel, ob das Gesetz in all seinen Teilen verfassungskonform ist. Gerade deshalb habe ich dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zugestimmt, denn eine Klärung der Verfassungsmäßigkeit kann nur das Bundesverfassungsgericht leisten. (...)