(...) Allerdings steckt der Teufel hier, wie so oft, im Detail. Im Vorfeld der Ausarbeitung der europäischen Richtlinie 2006/24/EG haben sich die Europaparlamentarier der SPD zwar dafür eingesetzt, dass die Regelungen seitens der Europäischen Union bezüglich der Vorratsdatenspeicherung mit Augenmaß ausgefertigt wurden (beispielsweise war im Vorschlag der dänischen Regierung ursprünglich eine Mindestspeicherung von 12 Monaten vorgesehen, der je nach Umsetzung in nationales Recht, maximal 36 Monate betragen sollte). Trotzdem sind einzelne Vorgaben der Richtlinie mit meinen Überzeugungen nicht vereinbar, weshalb ich bei der Abstimmung zur nationalen Ausformulierung der Richtlinie (dem Gesetzt zur Neuregelung der Telekommunikation) mit Nein gestimmt habe. (...)
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(...) In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss. Niemand wird unter Generalverdacht gestellt. Eine Analogie zur „Stasi-Kultur“ der DDR kann ich nicht erkennen. (...)
(...) In diesem Abwägungsprozess gilt für mich, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann. (...)
(...) wenn ich das Gesetz nicht für verfassungskonform hielte, hätte ich mich nicht für sein Zustandekommen eingesetzt. Wo schreibe ich, daß die Terrorismusbekämpfung nur ein Vorwand sei? Ich kann doch wohl erwarten, daß Sie mich korrekt zitieren! (...)
(...) es gibt bei Briefen keine Verbindungsdaten. Allerdings ist der Eingriff in das Briefgeheimnis bereits jetzt unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. (...)