(...) Gerichtliche Deals mit (meist wohlhabenden) Angeklagte gehören verboten. Die Karrieren der Richterinnen und Richter dürfen nicht vom Wohlwollen der Justizminister abhängig sein. Die Justiz sollte in ihrer Besetzung die soziale Herkunft im Querschnitt der Bevölkerung abbilden. (...)
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(...) Die Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge war ohne Zweifel ein gravierender Fehler von Otto Wiesheu. Aber sicherlich war hier kein Vorsatz gegeben. (...)
(...) Während für die Beschäftigung von Ehegatten und Verwandten ersten Grades (also von Kindern und Eltern) eine Übergangsregelung bestand, war die Beschäftigung von Verwandten zweiten Grades (z.B. Schwestern) stets für alle Abgeordneten des Bayerischen Landtags zulässig. Dass ich meine Schwester mit mandatsbezogenen Tätigkeiten beauftragt habe, war gesetzeskonform und rechtlich zulässig. (...)
(...) Nein, ich weiß nicht, wer die Verteidiger und die Verteidigerin von Frau Tschäpe ausgesucht hat. (...) Aber allein die Ansammlung dieser Namen ist wohl kaum mit NS-Propaganda in Verbindung zu bringen. (...)
(...) mit Ihrer Anfrage erkundigen Sie sich nach den Regelungen zur Erstattung der Vergütung von Sachverständigen. Sachverständige haben Anspruch auf eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). (...)