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Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort 11.11.2007 von Dieter Wiefelspütz SPD

Sehr geehrter Herr Wörmer,

ich habe meiner Antwort an Sie nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort 11.11.2007 von Dieter Wiefelspütz SPD

(...) Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe. (...)

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort 11.11.2007 von Dieter Wiefelspütz SPD

(...) "Wahlvieh" ist keineswegs ein "unschöner Begriff", sondern Menschenverachtung. Ich rede nicht mit Menschen, die andere Menschen verachten.Sie werden hinnehmen müssen, daß der vom Volk legitimierte Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anders entschieden hat, als Sie es für richtig halten. (...)

Portrait von Gabriele Fograscher
Antwort 27.11.2007 von Gabriele Fograscher SPD

(...) Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein muß. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. (...)

Portrait von Klaus Brähmig
Antwort 17.12.2007 von Klaus Brähmig parteilos

(...) Die Verpflichtung zur Speicherung von so genannten Bestandsdaten, wie etwa Name und Anschrift des Inhabers einer E-Mail-Adresse, ist in § 111 TKG geregelt. Die Speicherungsverpflichtung von öffentlich zugänglichen Diensten der elektronischen Post ist dort in Absatz 1 Satz 2 gegenüber anderen Telekommunikationsdiensten mit der Besonderheit geregelt, dass die entsprechenden Daten nur dann zu speichern sind, wenn sie von dem E-Mail-Diensteanbieter ohnehin erhoben werden. Es wird also keine Erhebungspflicht begründet. (...)

Portrait von Ute Berg
Antwort 27.11.2007 von Ute Berg SPD

(...) Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. (...)