(...) "Wahlvieh" ist keineswegs ein "unschöner Begriff", sondern Menschenverachtung. Ich rede nicht mit Menschen, die andere Menschen verachten.Sie werden hinnehmen müssen, daß der vom Volk legitimierte Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anders entschieden hat, als Sie es für richtig halten. (...)
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(...) Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein muß. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. (...)
(...) Die Verpflichtung zur Speicherung von so genannten Bestandsdaten, wie etwa Name und Anschrift des Inhabers einer E-Mail-Adresse, ist in § 111 TKG geregelt. Die Speicherungsverpflichtung von öffentlich zugänglichen Diensten der elektronischen Post ist dort in Absatz 1 Satz 2 gegenüber anderen Telekommunikationsdiensten mit der Besonderheit geregelt, dass die entsprechenden Daten nur dann zu speichern sind, wenn sie von dem E-Mail-Diensteanbieter ohnehin erhoben werden. Es wird also keine Erhebungspflicht begründet. (...)
(...) Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. (...)
Die Frage wird persönlich beantwortet, wenn sich der Fragesteller direkt mit Herrn Hörster in Verbindung setzt.
Joachim Hörster
Mitglied des Deutschen Bundestages
für den Wahlkreis 206 Montabaur
(...) Leider muss ich zur Kenntnis nehmen, dass bisher alle Anstrengungen gescheitert sind. Nichts desto trotz werde ich weiterhin alle verbleibenden Möglichkeiten nutzen, um vielleicht doch noch die Entscheidung revidieren zu kommen. (...)