Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Karin Evers-Meyer
Antwort 12.11.2007 von Karin Evers-Meyer SPD

(...) Ich denke, dass wir mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einerseits die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf einen Schutz ihrer Privatsphäre wahren. Andererseits erhalten die Strafverfolgungsbehörden effektivere Mittel im Kampf gegen Kriminalität. (...)

Portrait von Bernd Scheelen
Antwort 15.11.2007 von Bernd Scheelen SPD

(...) Zu Ihrem Hinweis zu den Maut-Daten sei noch erwähnt, dass es zwar bei Strafverfolgern die Idee gibt, dies zu ermöglichen. Ich sehe aber nicht, dass dieses Ansinnen unter Beteiligung der SPD durchsetzbar wäre. (...)

Portrait von Hedi Wegener
Antwort 16.11.2007 von Hedi Wegener SPD

Ich habe die Frage von Herrn Heller zum Thema der "Vorratsdatenspeicherung" am 16.November 2007 in einem persönlichen Brief beantwortet.

Portrait von Rolf Stöckel
Antwort 03.12.2007 von Rolf Stöckel SPD

(...) Eine wirksame Bekämpfung dieser Delikte ist von allergrößtem öffentlichen Interesse. Für Ermittlungserfolge in diesem Bereich ist das Instrument der Telekommunikationsüberwachung von besonderer Bedeutung. Die hier bislang bestehenden Rechtsuntersicherheiten sind mit der jetzt erfolgten Neuregelung ebenfalls beseitig worden. (...)

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort 13.11.2007 von Manfred Grund CDU

(...) Ich sage deutlich, die Onlinedurchsuchung ist als ein polizeiliches Werkzeug gedacht, das nur in Einzelfällen bei einem konkreten Tatverdacht gegen mutmaßliche Terroristen und Schwerstkriminelle zum Einsatz kommen kann. (...)

Portrait von Mechthild Rawert
Antwort 22.11.2007 von Mechthild Rawert SPD

(...) Dennoch kritisiere ich einige Aspekte des Gesetzes. Ich bin der Meinung, dass Patientinnen und Patienten ein Recht darauf haben, dass ihre Gespräche mit der Ärztin oder dem Arzt vertraulich bleiben. Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten räumt §160a einen Abwägungsspielraum ein, der meiner Meinung allerdings den gleichen Vertrauensschutzcharakter hätte haben sollen wie der bei Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten. (...)