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(...) Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. Dabei gilt künftig wie bisher, dass sie – wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch – grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf. (...)
(...) Wie alle Gesetz unterliegt auch dieses Gesetz bestimmten Formen der Kontrolle. Die Bundesregierung ist durch Parlamentsbeschluss oder auf Ersuchen des Bundestages in vielen Fällen verpflichtet, über die Entwicklung der Gesetzespraxis zu berichten. Auch in Ausschüssen kann es zu Beratungen über bestehende Gesetze kommen, insbesondere wenn einzelne Abgeordnete von besonderen Erfahrungen in ihren Wahlkreisen berichten können. (...)
Sehr geehrter Herr Ernst,
(...) Ich kann nicht erkennen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung für Ihre Besorgnis Anlass gibt, dass alle Bürger demnächst ohne konkreten strafrechtlichen Tatverdacht überwacht werden könnten. Zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie gibt es Fristen, die einzuhalten sind, da sonst für Deutschland Strafzahlungen drohen. (...)
(...) Insofern möchte ich unbedingt vor übertriebenen Befürchtungen bzw. der Vision eines totalen "Überwachungsstaates" warnen – weil es diesen Überwachungsstaat nicht gibt und mit der SPD auch nie geben wird. (...)