(...) Ihre Rechtsauffassungen halte ich für abenteuerlich. Nochmals und letztmals: Verbindungsdaten dürfen in einem konkreten Einzelfall bereits heute und durften gesten und vorgestern kraft richterlicher Entscheidung herangezogen werden. An dieser Rechtslage wird sich nichts ändern. (...)
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(...) Grundsätzlich kann ich die teilweise zu Recht vorgebrachte Kritik an der fehlenden Öffentlfehlenden Öffentlichkeitelnder Transparenz in den Ausschüssen nachvollziehen. Neben den Öffentlichen Anhörungen sollte daher meines Erachtens auch über öffentliche Ausschusssitzungen nachgedacht werden, die der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages beispielsweise jährlich auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) durchführt. (...)
(...) ich finde Ihr Anliegen unterstützenswert, möglichst dezentrale Verwaltungsstrukturen in unserer Region zu erhalten, auch wenn ich Ihre Analyse des Zustands der Region nicht vollständig teile. So habe ich nicht den Eindruck, dass die lippische Privatwirtschaft zusammenbricht, allerdings ist die Arbeitslosigkeit tatsächlich eine Herausforderung, der sich die Politik stellen muss. (...)
(...) In seiner Predigt kommt folgendes zum Ausdruck: Kardinal Meisner mag keine Frauen, die abgetrieben haben, Homosexuelle und alle anderen Menschen, die außerhalb der Ehe Sexualität leben oder zusammenleben. Er empfindet vielmehr gegenüber solchen Menschen eine leidenschaftliche Abneigung und Verachtung. (...)
(...) keine der von Ihnen aufgestellten Behauptungen trifft zu. Auf die Verbindungsdaten darf lediglich im konkreten Einzelfall kraft richterlicher Entscheidung zugegriffen werden. Das ist im Übrigen schon jetzt geltendes Recht. (...)
Sehr geehrter Herr Hahn,