Antwort 25.04.2016 von Manfred Zöllmer SPD
(...) Der Kinderfreibetrag ist um 144 Euro für das Jahr 2015 und um weitere 96 Euro im Jahr 2016 gestiegen. Grundlage dafür war der 10. (...)
(...) Der Kinderfreibetrag ist um 144 Euro für das Jahr 2015 und um weitere 96 Euro im Jahr 2016 gestiegen. Grundlage dafür war der 10. (...)
(...) Der Kinderfreibetrag wurde für das Jahr 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro angehoben und steigt ab dem Jahr 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro. Damit wurden die Vorgaben aus dem zehnten Existenzminimumbericht der Bundesregierung zur Anhebung der Existenzminima für Kinder und Erwachsene umgesetzt. (...)
(...) Bei Kindergeld und Kinderfreibeträgen handelt es sich um zentrale Instrumente des (steuerlichen) sog. Familienleistungsausgleichs. (...)