(...) Erstens ist dieser Pakt in aller Öffentlichkeit verhandelt worden, war Gegenstand mehrerer Anfragen im Deutschen Bundestag und wurde im April im Rahmen einer Aktuellen Stunde debattiert. Die zuständigen Ministerien waren hier eingebunden, auch das Innenministerium; Innenminister Seehofer hat deutlich gesagt: Wenn wir daran etwas auszusetzen gehabt hätten, dann hätten wir uns schon gemeldet. (...)
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(...) Übrigens: Es gibt viele Abkommen und Deklarationen der UN, die nicht rechtsverbindlich sind. Die Vollversammlung hat zum Beispiel im Herbst 2016 Verpflichtungen zum Schutz von Migranten und Flüchtlingen verabschiedet, die so genannte New Yorker Erklärung. Im völkerrechtlichen Sinne wird sowas oft als „soft law“ beschrieben. (...)
(...) ich halte diese Thesen für falsch, populistisch und schlicht für dumm. (...)
(...) Andere Staaten sollen Migranten besser behandeln, damit sie dort oder in ihrer Heimat ein würdevolles Leben führen können. Die nationale Souveränität Deutschlands wird durch den UN-Migrationspakt nicht angetastet, das stellen wir klar. (...)
(...) „Keine rechtlich bindende Übereinkunft“ ergibt sich schnell aus folgender Bekräftigung: „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsbereiches dürfen die Staaten zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden, einschließlich bei der Festlegung ihrer gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Umsetzung des Globalen Paktes, unter Berücksichtigung des verschiedenen nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit und im Einklang mit dem Völkerrecht.“ (Nummer 15 c) (...)