(...) 8 Umsatzsteuergesetz vor, dass in einem Fall wie bei Ihnen der gemeinnützige Betrieb umsatzsteuerlich nicht begünstigt wird. Demnach darf bei gemeinnützigen Zweckbetrieben nur dann der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewandt werden, "wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden...". Allerdings gibt es hierfür bestimmte Ausnahmen. (...)
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Antwort 26.11.2013 von Gesine Lötzsch Die Linke
Antwort 19.09.2013 von Brigitte Zypries SPD
Sehr geehrte Frau Schuster,
Antwort ausstehend von Otto Fricke FDP
Antwort ausstehend von Martin Lindner FDP
Antwort 17.09.2013 von Thomas Oppermann SPD
Sehr geehrte Frau Schuster,
ich empfehle Ihnen, sich mit diesem konkreten Anliegen an meine Kollegin Doris Barnett zu wenden, die Ihren Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertritt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
Antwort 20.09.2013 von Hans-Peter Uhl CSU
(...) der mögliche Zielkonflikt ist uns bekannt: Die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen ist ein förderungswürdiger Zweck, allerdings nicht so, dass normale Unternehmen darunter zu leiden haben in Form einer Benachteiligung bei der Auftragsvergabe. (...)