(...) In Auswertung der Debatte in der nächsten Fraktionssitzung werden wir entscheiden, wie wir diesen Verfassungsbruch des CDU-Senates weiter öffentlich machen können. Leider ist diese Art des Verfassungsbruch nicht strafrechtlich bewährt, so dass strafrechtliche Folgen sich aus dem Verfassungsbruch nicht ergeben. (...)
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(...) Das glauben wir gern angesichts der Tatsache, dass die CDU-Fraktion den ganzen Verkauf ohne eigene kritische Beiträge während der parlamentarischen Beratung weitgehend kritiklos abgenickt hat. Dass diese Kultur des Abnickens nun aber soweit getrieben wird, dass im Selbstverständnis der CDU eine Befassung der Bürgerschaft quasi überflüssig erscheint, weil die CDU-Mehrheit ohnehin zustimmen würde, zeigt die ganze Arroganz der Macht der absoluten CDU-Mehrheit im Parlament. (...)
(...) 1. Jede Beschlussempfehlung zu einer Petition enthält zwingend auch eine Begründung. Zu den Petitionen holt der Ausschussdienst in der Regel Stellungnahmen der Bundesregierung oder anderer zur Auskunft verpflichteter Stellen ein, sofern nicht zu bereits vorliegenden sachgleichen Petitionen Stellungnahmen vorliegen (siehe Punkt 7.7 der Grundsätze und Richtlinien). (...)
(...) Ich begrüße es, dass man die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus ernst nimmt. Das rechtfertigt jedoch nicht die lückenlose elektronische Erfassung des Kommunikationsverhaltens aller Bürger. (...)
(...) Demnächst wird die Vorlage des Gesetzentwurfes durch die Bundesregierung erwartet. Wie ich geschrieben habe, werde ich mich mit meinem Fraktionskollegen mit diesem Entwurf auseinandersetzen und versuchen, den Interessen der BüInteressen der Bürgermer, aber auch der Schornsteinfeger) und den Vorgaben der EU gerecht zu werden. Es liegt allerdings in der Natur des demokratischen Prozesses, dass nicht jede Maximalforderung (egal von welcher Seite) am Ende durchsetzbar ist. (...)