Antwort 11.10.2006 von Roland Heintze CDU
Sehr geehrter Herr Saß,
als Abgeordneter steht man immer in besonderer Verantwortung, wenn man Änderungen an Volksentscheiden zustimmt, gerade als Mitglied einer Regierungsfraktion mit absoluter Mehrheit.
Sehr geehrter Herr Saß,
als Abgeordneter steht man immer in besonderer Verantwortung, wenn man Änderungen an Volksentscheiden zustimmt, gerade als Mitglied einer Regierungsfraktion mit absoluter Mehrheit.
Sehr geehrter Herr Saß,
Sehr geehrter Herr Saß,
Sehr geehrter Herr Saß,
Sehr geehrter Herr Saß,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage bezüglich meines Abstimmungsverhaltens zum neuen Wahlrecht am 27.09.06.