
Antwort 15.08.2006 von Gregor Hoffmann CDU
Zu den Fragen 1-4:

Zu den Fragen 1-4:
Sehr geehrte Frau Adler,

Sehr geehrte Frau Adler,

Guten Tag, Herr Wreege,

Sehr geehrter Herr Tschäng,
nachdem ein bindender Bauvorbescheid erteilt wurde, gibt es im konkreten Fall keine rechtliche Möglichkeit, den Bau der Moschee zu versagen.